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   BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86   

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BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86 (https://dejure.org/1986,2138)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1986 - 9 C 1.86 (https://dejure.org/1986,2138)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1986 - 9 C 1.86 (https://dejure.org/1986,2138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlust des Wohnsitzes - Ehegatte eines Vertriebenen - Nichtdeutscher Ehegatte - Erwerb des Vertriebenenstatus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75

    Vertriebener - Nichtdeutscher Ehegatte

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86
    Diese muß im Zeitpunkt der Aussiedlung des deutschen Ehegatten bestanden haben und im Zeitpunkt der Aufenthaltsnahme des nichtdeutschen Ehegatten in der Bundesrepublik noch bestehen (vgl. Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244).

    Durch § 1 Abs. 3 BVFG soll die Ehe des deutschen Ehegatten gegen diejenigen Folgen geschützt werden, die ihr durch seine Vertreibung (Aussiedlung) drohen, indem der nichtdeutsche Ehegatte selbst auch den Vertriebenenstatus erwerben kann, wenn er dem deutschen Ehegatten folgt (vgl. Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244, [BVerwG 03.11.1976 - VIII C 97/75]).

  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86
    Dadurch, daß der deutsche Ehegatte im Falle der Aussiedlung einem auf ihm lastenden Vertreibungsdruck nachgibt, wird der ausländische Ehegatte mittelbar insofern getroffen, als er in den Konflikt gerät, seinem deutschen Ehegatten zu folgen und dadurch die Ehe zu erhalten oder an seiner Heimat festzuhalten und dadurch seine Ehe zu zerstören (Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167, [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]).
  • BVerwG, 12.06.1959 - IV C 47.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86
    Der Statuserwerb tritt kraft Gesetzes ein; er geht durch spätere Ereignisse nicht wieder verloren (vgl. Urteil vom 12. Juni 1959 - BVerwG 4 C 47.58 - BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58]; Urteil vom 7. November 1985 - BVerwG 5 C 39.82 - betreffend den Heimkehrerstatus).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 137.81

    Anforderungen an die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, wird durch § 1 Abs. 3 BVFG unter den in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen die Feststellungswirkung einer bestehenden Statusanerkennung - die Ausstellung des Vertriebenenausweises ist ein feststellender Verwaltungsakt - kraft Gesetzes auf den Ehegatten des Vertriebenen erstreckt (vgl. Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 8 C 137.81 - BVerwGE 70, 156, [BVerwG 21.09.1984 - 8 C 137/81]).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 178.81

    Vertriebene - Vertreibungsbedingte Ausreisegründe - Vertreibungsfremde

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86
    Allerdings gehört - was das Verwaltungsgericht letztlich offengelassen hat - zum Verlust des Wohnsitzes "als" Ehegatte neben einer bestehenden Ehe weiterhin, daß die Vertreibung (Aussiedlung) des deutschen Ehegatten ursächlich im Sinne einer "wesentlichen Ursache" (vgl. dazu Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 178.81 - BVerwGE 67, 13, 15) [BVerwG 11.02.1983 - 8 C 178/81] für den Verlust des Wohnsitzes des nichtdeutschen Ehegatten gewesen ist.
  • BVerwG, 23.11.1977 - 8 C 86.76

    Deutscher Volkszugehöriger - Tschechoslowakei - Ehegatte in DDR - Aussiedler

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86
    Während beim Aussiedler im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG erforderlich ist, daß er einem fortbestehenden Vertreibungsdruck gewichen ist und somit aus vertreibungsbedingten Gründen das Vertreibungsgebiet verlassen hat (vgl. Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - BVerwGE 55, 40, [BVerwG 23.11.1977 - 8 C 86/76]), muß der nichtdeutsche Ehegatte den Wohnsitz wegen der mittelbaren Folgen der Vertreibung verloren haben, also deshalb, weil er sich in dem Konflikt zwischen Heimat und Ehe für seine Ehe entschieden hat und aus diesem Grund dem deutschen Ehegatten gefolgt ist.
  • BVerwG, 07.11.1985 - 5 C 39.82

    Heimkehrereigenschaft - Erlöschen der Eigenschaft - Vorübergehendes Verlassen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86
    Der Statuserwerb tritt kraft Gesetzes ein; er geht durch spätere Ereignisse nicht wieder verloren (vgl. Urteil vom 12. Juni 1959 - BVerwG 4 C 47.58 - BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58]; Urteil vom 7. November 1985 - BVerwG 5 C 39.82 - betreffend den Heimkehrerstatus).
  • BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 50.68

    Vertriebeneneigenschaft im Falle fehlender deutscher Staatsangehörigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86
    Hierauf ist bereits im Urteil vom 27. Mai 1970 - BVerwG 8 C 50.68 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 11) abgehoben worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07

    Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen

    Es ist auch davon auszugehen, dass die Aussiedlung der Ehefrau wesentliche Ursache für die Übersiedlung des Klägers war, denn er war gewillt, die ausreisebedingt unterbrochene eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland wiederaufzunehmen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18.03.1986 - 9 C 1.86 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31), und hat dies jedenfalls kurzzeitig auch getan.

    Denn der Erwerbstatbestand ist erst dann vollendet, wenn der nichtdeutsche Ehegatte in Deutschland Aufenthalt genommen hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18.03.1986 - 9 C 1.86 -, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31; aus dem vom Kläger genannten Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 14.11.2001 - 13 S 1784/99 -, EzAR 280 Nr. 10 ergibt sich nichts Gegenteiliges).

  • BVerwG, 30.10.1992 - 9 B 77.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Gibt der nichtdeutsche Ehegatte seinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet im Zusammenhang mit der Aussiedlung des deutschen Ehegatten zum Zwecke der Erhaltung der Ehe ebenfalls auf, soll auch er den Vertriebenenausweis erhalten (Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244; Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]; Urteile vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 und 9 C 3.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nrn. 31 und 32; BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluß vom 14. Januar 1991 - 1 BvR 419/90 -).

    Dieser muß - was widerleglich vermutet wird - den Wohnsitz wegen der genannten mittelbaren Folgen der Vertreibung verloren haben, also deshalb, weil er sich im Konflikt zwischen Ehe und einem Verbleiben im Vertreibungsgebiet für seine Ehe entschieden hat (Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - a.a.O.; Urteil vom 27. Juni 1989 - BVerwG 9 C 6.89 - BVerwGE 82, 177 [BVerwG 27.06.1989 - 9 C 6/89]; Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23 [BVerwG 17.10.1989 - 9 C 26/89]).

    Unter diesen Voraussetzungen ist es gleichgültig, ob der nichtdeutsche Ehegatte gleichzeitig mit dem Volksdeutschen Ehegatten oder später ausgereist ist (Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 05.10.1989 - 7 UE 441/86

    Vertriebener - Kausalzusammenhang zwischen Vertreibung und vorherige

    Daß seine Ehefrau Vertriebene gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG ist, steht aufgrund des ihr erteilten Ausweises fest und bedarf, weil die aus ihrer Statusanerkennung sich ergebende Feststellungswirkung kraft Gesetzes auf den Kläger erstreckt wird, keiner besondere Prüfung (BVerwG, U. v. 18.03.86, Az.: 9 C 1.86, Buchholz 412.3 § 1 Nr. 31).

    Seine Ehe mit der Vertriebenen bestand sowohl im Zeitpunkt seiner eigenen Flucht als auch im Zeitpunkt der Aussiedlung seiner Ehefrau (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 18.03.86, a.a.O.).

    Der nichtdeutsche Ehegatte muß seinen Wohnsitz wegen der mittelbaren Folgen der Vertreibung verloren haben, also deshalb, weil er sich in dem Konflikt zwischen Heimat und Ehe für seine Ehe entschieden hat und aus diesem Grund dem deutschen Ehegatten gefolgt ist (vgl. zu alledem BVerwG, U. v. 18.03.86, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 12.12.1995 - 9 C 113.95

    Staatsangehörigkeitsrecht: Verlust der Reichsangehörigkeit im Zusammenhang mit

    Er ist zwar zu einer Zeit, als seine Ehe noch bestand, gemeinsam mit seiner Ehefrau nach Deutschland übergesiedelt (vgl. dazu Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31).
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Art. 116 Abs. 1 GG stellt nicht darauf ab, ob zwischen den Ehepartnern eine echte Lebensgemeinschaft besteht, ob ihre Ehe gut oder schlecht, harmonisch oder gestört ist (ebenso für die Zuerkennung des Vertriebenenstatus nach § 1 Abs. 3 BVFG: Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31, S. 17).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86

    Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet -

    Damit ist der Kläger - ebenso wie sein Vater - im Zuge der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen aus Polen vertrieben worden und hat damit den Vertriebenenstatus erworben, der weder einen Aufenthalt des Volksdeutschen im Bundesgebiet zur Vorausetzung hat (Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 -)noch durch nachträgliche Ereignisse wieder verloren geht (Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31).
  • BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94

    Beurteilung der Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen -

    Ein einmal entstandener Vertriebenenstatus geht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder verloren (Urteil vom 12. Juni 1959 - BVerwG 4 C 47.58 - BVerwGE 9, 5; Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, S. 16; Urteil vom 7. November 1985 - BVerwG 5 C 39.82 - Buchholz 412.2 § 1 HkG Nr. 10 betreffend den Heimkehrerstatus).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92

    Zulässigkeit einer Sprungrevision - Politische Veränderungen in östlichen

    Im Rahmen des § 1 Abs. 3 BVFG kommt es jedoch allein darauf an, ob der nichtdeutsche Ehegatte dem Volksdeutschen Ehegatten wegen der bestehenden Ehe gefolgt ist, wofür eine Vermutung spricht und was offensichtlich ist, wenn beide Ehegatten - wie hier - gemeinsam ausreisen und in der Bundesrepublik einen gemeinsamen Wohnsitz begründen (vgl. Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 B 284.86

    Rechtsmittel

    Ein einmal erworbener Vertriebenenstatus geht durch spätere Ereignisse nicht wieder verloren (vgl. Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31).

    Wegen dieser Zweckbestimmung verlangt die Vorschrift des § 1 Abs. 3 BVFG, daß der nicht vertriebene Ehegatte mit dem vertriebenen Ehegatten schon im Zeitpunkt der Vertreibung in einer noch bestehenden Ehe lebte und bei seiner Aufenthaltnahme im Geltungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes noch lebt (Urteil vom 3. November 1976 - BVerwG 8 C 97.75 - BVerwGE 51, 244; vgl. auch Urteile vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 und BVerwG 9 C 3.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nrn. 31 und 32).

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92

    Nichtdeutscher Ehegatte - Vertriebenenausweis - Rechtsschutzgarantie - Fehlende

    Die spätere Ehescheidung ist unerheblich (vgl. Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 284.86

    Aussiedler - Volksdeutscher - Vertreibungsmaßnahmen - Spätfolgen - Widerlegung -

  • VG Köln, 08.06.2021 - 7 K 3256/19
  • BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 379.88

    Voraussetzungen für den Vertriebenenstatus eines nichtdeutschen Ehegatten in der

  • BVerwG, 14.08.1986 - 9 B 44.86

    Verlust des Wohnsitzes "als Ehegatte" bei der Vertreibung eines Volksdeutschen -

  • BVerwG, 22.02.1991 - 9 B 302.90

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Ausländischer Ehegatte einer

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   BVerwG, 27.02.1986 - 9 C 1.86   

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BVerwG, 27.02.1986 - 9 C 1.86 (https://dejure.org/1986,10159)
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   BVerwG, 13.05.1986 - 9 C 1.86   

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